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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ist es möglich, in Serbien eine Vollmacht in deutscher Sprache auszustellen, sodass sie in Deutschland gültig ist?

Ja, das ist möglich. Wir bieten die notarielle Beglaubigung von Vollmachten, Einwilligungen, Anträgen und anderen notariellen Dokumenten, auch in deutscher Sprache, in Belgrad, Serbien an. Vollmachten und andere notarielle Urkunden werden zweisprachig – in deutscher und serbisch – erstellt. Mit unserer Hilfe erstellte Dokumente werden in Deutschland anerkannt.

In den mehr als drei Jahren unserer Tätigkeit gab es weder auf dem Gebiet der Deutschland noch in anderen Ländern einen einzigen Fall der Verweigerung von Handlungen oder irgendwelche Probleme mit Vollmachten, die unter unserer Beteiligung erstellt wurden, darunter Vollmachten für Immobiliengeschäfte und gerichtliche Vollmachten.

Ist es möglich, eine Vollmacht in einer anderen Sprache auszustellen? Ist eine solche Vollmacht in einem anderen Land gültig?

Ja, das ist möglich. Die Vollmacht wird zweisprachig ausgestellt. Die Hauptsprache der Vollmacht ist Serbisch, die zweite Sprache können Sie nach Belieben wählen. Folgende Optionen stehen zur Verfügung: Englisch, Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Ukrainisch, Moldauisch, Rumänisch und weitere.

          Ja, eine in Serbien ausgestellte und von einem Notar beglaubigte Vollmacht wird in den Ländern, die Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens sind, als gültig anerkannt.

Wie lange dauert das Verfahren zur Erteilung einer Vollmacht/Einwilligung/Antragstellung?

1-2 Werktage, nach einer Rechtsberatung mit unserem Anwalt erstellen wir den mit Ihnen abgestimmten Text des Vollmachtsentwurfs. Anschließend wird die Vollmacht oder ein anderes notarielles Dokument in der Regel am nächsten Werktag von einem Notar beglaubigt. In dringenden Fällen ist es möglich, am Tag der Antragstellung eine Vollmacht auszustellen.

Wie lange dauert es, eine Apostille zu erhalten? Kann ich selbst eine Apostille erhalten?

Eine Apostille kann am Tag der Antragstellung ausgestellt werden, wenn die Vollmacht/Zustimmung/Antragstellung in der ersten Tageshälfte von einem Notar beglaubigt wird, und am nächsten Werktag, wenn die Vollmacht/Zustimmung/Antragstellung in der zweiten Tageshälfte von einem Notar beglaubigt wird.

Nach der Beglaubigung des Dokuments erhalten alle unsere Kunden ein ausführliches Merkblatt zur Apostille-Beantragung, das Ihnen die einfache und selbstständige Durchführung des Verfahrens ermöglicht. Sollten Sie keine Zeit oder Lust haben, sich mit dem Papierkram zu befassen, können Sie unseren Service nutzen – wir übernehmen für Sie alle notwendigen Schritte zur Apostille-Beantragung.

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